Hinweise zu den Wahlen

Die Gremienwahlen finden dieses Jahr online statt. Das digitale Wahllokal ist für Ihre Stimmabgabe im Zeitraum 08.06.2021 13:00 Uhr bis 10.06.2021 13:00 Uhr geöffnet.

 

Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail mit einem Link auf die Abstimmungsseite.

 

Das Ergebnis der Wahlen wird im Rahmen der Teilnehmerkonferenz am 10. Juni 2021 gegen ca. 14:40 verkündet. Das Protokoll über die Wahlergebnisse wird im Anschluss an die 8.TNK

 

Stimmberechtigte 115-Teilnehmer sind nach Abschnitt 1 der

Geschäftsordnung für den 115-Regelbetrieb vom 8. November 2017:

 

·         Kommunen, die die 115-Charta oder eine Kooperationsvereinbarung mit einem 115-Servicecenter gezeichnet haben, die einen standardisierten Verweis auf die sich aus der 115-Charta ergebenden Rechte und Pflichten enthält,

·         Bundesländer, die der Verwaltungsvereinbarung für den 115-Regelbetrieb beigetreten sind,

·         Bundesbehörden und -institutionen, die entweder eigenständig oder über ihre Ministerien die 115-Charta gezeichnet haben.

 

Stimmabgaben und Verfahren

 

Die Stimmabgabe ist für

  1. die Abstimmung zur Entlastung des 115-Lenkungsausschusses sowie
  2. die Wahl des Vorsitzes der Teilnehmerkonferenz und dessen Stellvertretung,
  3. die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Lenkungsausschusses und
  4. die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Zentralen Arbeitsgruppe

bestimmt.

 

Jeder stimmberechtigte 115-Teilnehmer hat je eine Stimme für die Abstimmung zur Entlastung des 115-Lenkungsausschusses sowie die drei Wahlen. Da die 8. Teilnehmerkonferenz pandemiebedingt nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, werden auch die Wahlen erstmalig online durchgeführt. Für die Stimmabgabe wird das Tool „LimeSurvey“ beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) genutzt, welches eine sichere, anonymisierte Stimmabgabe über das Internet ermöglicht. Die Stimmabgabe wird über den Zeitraum 8. Juni, 13:00 Uhr, bis 10. Juni, 13:00 Uhr, möglich sein.

 

Dazu erhält jeder stimmberechtigte 115-Teilnehmer bis spätestens 8. Juni 2021 eine E-Mail, die die Zugangsdaten (Link zur Abstimmungsseite und einen Berechtigungscode, das sog. „Token“) zur Online-Stimmabgabe bereithält. Das „Token“ wird für jede einzelne Stimmberechtigung von „LimeSurvey“ komplett zufällig erstellt und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die/den stimmberechtigten 115-Teilnehmer zu.

 

Die Stimmabgabe mittels dieser Zugangsdaten kann nur 1 Mal erfolgen. Eine doppelte Stimmabgabe mit denselben Zugangsdaten ist technisch unterbunden und daher nicht möglich. Mittels „LimeSurvey“ ist zudem sichergestellt, dass keine Auswertung dazu erfolgen kann, welche „Token“ im Rahmen der Wahlen / Abstimmung verwendet wurden und welche nicht. Es erfolgt lediglich die Auszählung der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen (pro Veraltungsebene).

 

Die Wahlgrundsätze werden gewahrt. Die Wahl ist anonymisiert, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung werden beachtet (siehe auch „Hinweise zum Datenschutz“).

 

Wahlen

 

Es werden drei Wahlen durchgeführt. Für jede Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

1.          Wahl des Vorsitzes der Teilnehmerkonferenz und seiner Stellvertretung

·         Die Wahl erfolgt durch alle stimmberechtigten 115-Teilnehmer.

2.          Wahl der Mitglieder des Lenkungsausschusses (LA) und ihrer Stellvertreter

·         Die Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen durch die stimmberechtigten 115-Teilnehmer der jeweiligen Verwaltungsebene.

3.          Wahl der Mitglieder der Zentralen AG (ZAG) und ihrer Stellvertreter

·         Die Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen durch die stimmberechtigten 115-Teilnehmer der jeweiligen Verwaltungsebene.

 

Die Stimmzählung für die Wahlen zum 115-Lenkungsausschuss und zur ZAG erfolgt getrennt nach

  • Bund                    
  • Ländern              
  • Kommunen

 

Die Abstimmung zur Entlastung des 115-Lenkungsausschusses erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

Stimmrechtsübertragungen

 

Die Online-Stimmabgabe ist über einen Zeitraum von 48 Stunden möglich. Daher wird eine Stimmrechtsübertragung als nicht erforderlich angesehen. Die Entscheidung darüber, welche Vertreterin bzw. welcher Vertreter eines stimmberechtigten 115-Teilnehmers das Stimmrecht ausübt, obliegt dem 115-Teilnehmer selber. Die E-Mail mit dem Link zur Online-Stimmabgabe kann dazu weitergeleitet werden.

 

 

Informationen zum Datenschutz

 

 Zur Organisation und Durchführung der Wahlen werden folgende Daten mit „LimeSurvey“ verarbeitet:

  • Anrede und Titel (optional)
  • Name
  • Vorname
  • Dienstelle/Organisation/115-Teilnehmer
  • E-Mail-Adresse

Es erfolgt keine Erhebung der IP-Adresse oder von Daten, die Rückschlüsse auf den verwendeten Browser oder das übersandte Token zulassen. Als Vertreter*in eines stimmberechtigten 115-Teilnehmers werden Sie im Rahmen der Registrierung für die Wahlen im Rahmen der 8. TNK zur ausdrücklichen Einwilligung aufgefordert, dass die dafür notwendigen personenbezogenen Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden dürfen. Die in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens am 18.06.2021 wieder gelöscht.

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